Shisha rauchen unter 18 Jahren erlaubt?

Ab wieviel Jahren darf ich eine Shisha rauchen?

Egal wo man ist - Zuhause oder in einer Bar - man raucht zusammen mit Freunden eine Shisha, oder auch alleine, wobei die Freude am Rauchen und eine große Portion Entspannung garantiert sind. Während ich diesen Blog schreibe, rauche ich genüsslich eine Traube Minze.

Der Shisha-Hype nimmt immer mehr zu, sodass Minderjährige in Verlegenheit kommen eine Shisha zu rauchen. In diesem Blog erklären wir dir, ob das Rauchen einer Shisha für Minderjährige unter 18 Jahren erlaubt ist und ob es Ausnahmen gibt. 

Was ist rechtlich im Jugendschutzgesetz abgedeckt und was nicht? Was passiert, wenn man sich nicht an dieses Gesetz hält? Das alles erfährst du in diesem Blog.

Das Jugendschutzgesetz

Für viele Menschen wirkt die Shisha als nicht so schädlich. Grund dafür sind aromatisierte Tabaksorten, der Geschmack und der Geruch von Früchten beim Rauchen. Man vergisst oftmals, dass Shisha rauchen, genau wie Tabak rauchen, schädlich ist. Äußerst schädlich wird es vor allem, wenn oft und auf Lunge geraucht wird. 

Das Rauchen jeglicher Art ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Minderjährige dürfen keine Tabakprodukte konsumieren bzw. es dürfen keine Tabakprodukte an Minderjährige abgegeben oder verkauft werden, weder in einem lokalen Geschäft noch im Online Handel. Dies wird im Jugendschutzgesetz im Paragraphen 10 festgehalten.

Warum dürfen Minderjährige keinen Tabak konsumieren?

Das Rauchen fällt unter dem Jugendschutz. Der Grund hierfür ist, das im Shisha-Tabak in den meisten Sorten ebenfalls Nikotin enthalten ist. Produkte mit Nikotin dürfen nicht von Jugendlichen konsumiert werden. Sobald Nikotin mit im Spiel ist, gilt immer der Jugendschutz.

Dürfen Minderjährige Shishas und Zubehör kaufen?

Theoretisch Ja! Die Shisha an sich fällt nicht unter die Altersbeschränkung und ist somit nicht im Jugendschutzgesetz rechtlich geregelt, solange der Minderjährige keinen Tabak erwerben kann bzw. keinen Tabak konsumiert. 

Es wird zwar oft angenommen, dass Jugendliche schon früher Wasserpfeife rauchen dürfen – richtig ist die Annahme deshalb aber nicht.

Grund für diese Annahmen sind nikotinfreie Varianten, welche aber auch für Minderjährige verboten sind. Meist handelt es sich hierbei um E-Shishas oder E-Zigaretten, wo auch nikotinfreie Liquids angeboten werden. Der Konsum ist dennoch ab 18 Jahren erlaubt. Das Gleiche gilt ebenfalls für nikotinfreie Erzeugnisse wie Dampfsteine, Dampfpasten oder nikotinfreier Tabak.

Klicke HIER um zum §10 des Jugendschutzgesetzes zu gelangen!

Dürfen Minderjährige Shisha rauchen? Rauchen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt!

Rauchen jeglicher Art ist für unter 18 Jährige strengstens verboten. Seien Zigaretten, E-Shishas / E-Zigaretten, nikotinfreie Tabaks oder Liquids oder eben Shisha. Das Shisha rauchen ist unter 18 Jahren nicht erlaubt.

Weder E-Shishas, noch die dazu passenden Liquids dürfen genau wie klassischer Shisha-Tabak an Minderjährige abgegeben werden. Das müssen nicht nur Käufer beachten, sondern natürlich auch Verkäufer, die verpflichtet sind, sich an den Jugendschutz zu halten.

Strafe, wenn ein Minderjähriger beim Rauchen erwischt wird?

Sollte ein Minderjähriger beim Rauchen in der Öffentlichkeit durch die Polizei erwischt werden, wird dir jegliches Rauchequipment abgenommen und es werden anschließend die Eltern informiert. Dies führt meist zu unangenehme Gespräche mit den Eltern, vor allem, wenn du heimlich mit deinen Freunden rauchst. 

Jedoch kann dem Minderjährigen für das Rauchen keine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Dennoch legen wir dir ans Herz, sich an das Jugendschutzgesetz zu halten, auch wenn es keine großen Konsequenzen für dich gib. Immerhin schädigst hiermit du deine Gesundheit. Dein Körper befindet sich in jungen Jahren in einer Entwicklung. Es wäre Schade, wenn sich dein Körper mit eingeatmeten Schadstoffen befassen muss, während es sich um dein Entwicklung kümmern muss.

 

 

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