Shisha rauchen unter 18 Jahren erlaubt?

Ab wie vielen Jahren ist das Rauchen einer Shisha erlaubt?

Das Rauchen einer Shisha ist eine beliebte Aktivität, sei es zu Hause oder in einer Bar, um mit Freunden zu entspannen und das Raucherlebnis zu genießen. Doch es stellt sich die Frage: Ab welchem Alter ist das Rauchen einer Shisha erlaubt? In diesem informativen Blogbeitrag werden wir diese Frage klären und auf relevante Aspekte eingehen.

Das Jugendschutzgesetz und Shisha-Rauchen

Der Shisha-Hype hat in den letzten Jahren stark zugenommen und viele Minderjährige fragen sich, ob sie eine Shisha rauchen dürfen. Gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz ist das Rauchen jeglicher Art, einschließlich Shisha-Rauchen, erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Minderjährige dürfen keine Tabakprodukte konsumieren und es ist ihnen auch nicht gestattet, Tabakprodukte in Geschäften oder online zu kaufen. Diese Regelung ist im Paragraphen 10 des Jugendschutzgesetzes festgelegt.

Warum dürfen Minderjährige keinen Tabak konsumieren?

Der Grund für das Verbot des Tabakkonsums durch Minderjährige liegt im Jugendschutz. Shisha-Tabak enthält in den meisten Sorten ebenfalls Nikotin, und Produkte mit Nikotin dürfen nicht von Jugendlichen konsumiert werden. Der Jugendschutz zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Minderjährigen zu schützen.

Dürfen Minderjährige Shishas und Zubehör kaufen?

Es besteht eine gewisse Verwirrung darüber, ob Minderjährige Shishas und Zubehör kaufen dürfen. Tatsächlich gibt es keine Altersbeschränkung für den Kauf einer Shisha an sich, solange der Minderjährige keinen Tabak erwerben oder konsumieren kann. Es gibt nikotinfreie Varianten von Shishas, wie E-Shishas oder E-Zigaretten, aber auch diese sind für Minderjährige verboten. Der Konsum von E-Shishas oder nikotinfreien Produkten wie Dampfsteinen oder Dampfpasten ist ebenfalls erst ab 18 Jahren erlaubt.

Strafen für Minderjährige beim Rauchen einer Shisha

Wenn ein Minderjähriger beim Rauchen einer Shisha in der Öffentlichkeit erwischt wird, können ihm das Rauchgerät und das Zubehör abgenommen werden. In der Regel werden dann die Eltern über den Vorfall informiert, was zu unangenehmen Gesprächen führen kann. Es werden jedoch normalerweise keine Geldstrafen oder Freiheitsstrafen für minderjährige Raucher verhängt. Dennoch ist es wichtig, sich an das Jugendschutzgesetz zu halten, nicht nur wegen möglicher Strafen, sondern vor allem wegen der eigenen Gesundheit. Das Rauchen kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, insbesondere während der Entwicklung des Körpers in jungen Jahren.

Fazit

Zusammenfassend ist das Rauchen einer Shisha für Minderjährige unter 18 Jahren nicht erlaubt. Das Jugendschutzgesetz verbietet den Konsum von Tabakprodukten für Minderjährige und legt fest, dass der Konsum von Shisha-Tabak erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet ist. Obwohl es keine Altersbeschränkung für den Kauf einer Shisha an sich gibt, ist es wichtig zu beachten, dass der Erwerb und Konsum von Tabakprodukten wie klassischem Shisha-Tabak oder nikotinhaltigen E-Shishas und Liquids für Minderjährige nicht erlaubt ist.

 

 

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