Welche E-Zigaretten sind in Deutschland legal?
Die Beliebtheit von E-Zigaretten und E-Shishas in Deutschland nimmt stetig zu. Der Markt boomt, da diese Produkte praktisch, klein, lecker und oft eine gute Alternative zur traditionellen Zigarette sind.
Bei uns im Shop findest du E-Zigaretten mit deutscher Zulassung. HIER gelangst du zu unserem Sortiment.
Leider gibt es jedoch hin und wieder Hersteller, die sich nicht an die deutschen Marktregulierungen halten oder halten wollen. Aus diesem Grund gibt es auf dem Markt einige Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen sind.
Hier eine Übersicht der aktuellen Regelungen für Einweg-E-Zigaretten:
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Liquid-Inhalt: Der maximale Inhalt des Liquids darf 2 ml nicht überschreiten.
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Nikotingehalt: Der maximale Nikotingehalt darf 20 mg/ml nicht überschreiten.
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Verpackung: Die Verpackung muss auf Deutsch beschriftet sein.
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Warnhinweise: Auf der Verpackung muss der Warnhinweis "Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen" stehen. Bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten muss zusätzlich der Warnhinweis "Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht" angebracht sein.
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Importeur: Der Importeur muss seinen Sitz in der EU haben, und seine Adresse, Anschrift und Telefonnummer müssen auf der Verpackung angegeben sein.
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CLP-Kennzeichnung: Bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten muss das CLP-Symbol (Totenkopf) mindestens 1x1 cm groß sein.
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Verpackungsvorschriften: Wenn das Einwegprodukt zusätzlich in undurchsichtige Folie verpackt ist, gelten dieselben Verpackungsvorschriften wie für den Umkarton.
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Beipackzettel: Ein Beipackzettel mit der Überschrift "Gebrauchsinformationen" ist Pflicht.
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Meldung beim BVL: Das Produkt muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet sein.
Dies war eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Regelungen. Unser Gesetzgeber legt viele kleine Details fest, die von den Importeuren beachtet werden müssen. Daher gibt es viele Produkte auf dem Markt, die nicht konform sind.
Was man klar sagen kann: Kein einziges Einwegprodukt mit 1000 oder mehr Zügen ist nach dem aktuellen Stand legal, da hier die 2-ml-Grenze überschritten wird!